Elektronische Bürgerauskunft

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

In einem gemeinsamen Projekt hat die Bayerische Staatskanzlei zusammen mit der AKDB die elektronische Bürgerauskunft eingerichtet. Mit der elektronischen Bürgerauskunft steht nun auch Bürgern, die nur im Einzelfall oder sporadisch eine Meldergisterauskunft benötigen, die Möglichkeit offen, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft einzuholen. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen und erreichen das Onlineformular.

 

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