Teilnehmergemeinschaft und Vorstand

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Alle Grundstückseigentümer innerhalb des Verfahrensgebietes gehören zur sogenannten Teilnehmergemeinschaft (TG). Juristisch betrachtet ist die Teilnehmergemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts: Sie ist eine Behörde auf Zeit, die für die Durchführung des Verfahrens eigenverantwortlich zuständig ist und die Verantwortung trägt. Die Teilnehmergemeinschaft ist somit der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens und ein Beispiel für gelebte Subsidiarität: Die Zuständigkeit für die Aufgabenerledigung wird auf die Ebene übertragen, die davon betroffen ist.

 

Die Teilnehmergemeinschaft wählt aus ihren Reihen einen Vorstand, der – geleitet von einem Beamten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung – die Geschäfte führt und die Planung und Ausführung der Maßnahmen erarbeitet. In Verfahren der Dorferneuerung gehört zusätzlich ein Vertreter der Marktgemeinde dem Vorstand an. So ist sichergestellt, dass beide Gremien (Marktgemeinderat und TG-Vorstand) in Abstimmung zusammenarbeiten.

 

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft:

Frau Johanna Schack, ALE, Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft
(Vertreter: Herr Stefan Streitel, ALE)
Herr Markus Dopfer, 1. Bürgermeister
(Vertreter: Herr Wilhelm Botzenhart, 3. Bürgermeister)
Herr Andreas Neumayr
(Vertreter: Herr Otto Bader)
Herr Peter Böck
(Vertreter: Frau Regina Hammerschmidt)

Herr Matthias Neumayr
(Vertreter: Frieder Heidemann)
Herr Otmar Hösle
(Vertreter: Herr Franz Bornschlegel)