Privatmaßnahmen und Kleinstunternehmen

Im Rahmen der Dorferneuerung können sowohl Privatmaßnahmen als auch Kleinstunternehmen gefördert werden.

Logo DorferneuerungEine der Voraussetzungen hierfür ist, dass das entsprechende Grundstück innerhalb des Fördergebietes liegt. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können Sie den beigefügten Karten entnehmen. Zudem dürfen Sie keine Aufträge vergeben, bevor die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vorliegt.

 

Förderung von Privatmaßnahmen

Beispielhaft seien hier genannt:

 

  • Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen
  • Rückbauten und dorfgerechte Ersatzneubauten
  • Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
  • Energetische Sanierung mit gestalterischer Aufwertung des Gebäudes Dorfgerechte Um- und Ausbaumaßnahmen

 

Förderung für Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Gemeint sind hier insbesondere Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen bzw. unregelmäßigen Bedarfs.

 

Gefördert werden können beispielsweise:

 

  • Bäckereien,
  • Metzgereien,
  • Dorfläden,
  • Gaststätten und Cafés

 

Weitere Details und Voraussetzungen können der beigefügten Broschüre entnommen werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung durch die Ländliche Entwicklung und sprechen Sie uns an.

 

Nachfolgend können Sie die aktuellen Unterlagen zur Dorferneuerung einsehen oder als PDF-Dateien downloaden.